Anbindegebot und Innenentwicklung
Präambel
Die Schwalben sind zurückgekehrt wie jedes Jahr: Die Schwalben haben ihre Nester im Pferdehof Schorn bezogen und werden dort ihre Jungen großziehen, wie jedes Jahr. Über 60 Mehl- und Rauschschwalbennester wurden bei Kartierungen der BI gezählt. Die Rauchschwalbe als Nahrungsgast wird in Deutschland auf der Roten Liste in der Kategorie „gefährdet“ geführt.
Die Schwalben jagen über den Feldern und Wiesen im Schorner Tal nach Insekten. Wie jedes Jahr. Auch die Rotmilane sind wieder da und ziehen über den Wiesen und Feldern ihre Kreise. Es ist ein gutes Gefühl, ihnen zuzuschauen.
Doch die Frage ist, wie lange noch – denn genau hier mitten im Landschaftsschutzgebiet soll, wenn es nach den Planungen der Stadt Starnberg und der Mehrheit der Stadträte und Kreisräte geht, ein riesiges Gewerbegebiet mit Büros, Fertigungsstätten, neuen Zufahrtsstraßen, eigener Energieversorgung und Einkaufsmöglichkeiten entstehen! Dafür soll der Landschaftsschutz erst mal aufgehoben werden, denn dieser steht dem Gewerbegebiet und seinem Investor im Weg!
Wir als Bürgerinitiative Schorn stehen gemäß unserer Satzung für den Erhalt einer gesunden Umwelt und Natur in Schorn.
Wir sprechen uns gegen den Bau eines neuen Gewerbegebietes Schorn aus, weil der Schutz unserer Landschaft, unseres Lebensraumes, und unserer natürlichen Ressourcen Vorrang haben muss vor der Wohlstands- und Gewinnschöpfung einiger weniger.
Der Bau derartiger Gewerbegebiete ist heute unvereinbar mit einem viel zu hohen Verbrauch an Flächen, einem ungebremsten Artensterben und einer weiter fortschreitenden Klimaveränderung. Und, die Notwendigkeit eines solchen Gewerbegebietes ist auf Grund des fehlenden Bedarfs (Homeoffice!) mehr als fraglich! Die Politik nicht nur in der Stadt Starnberg und im Landkreis versucht den Grundsatz des „weiter so wie bisher“ unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Das aber widerspricht massiv den geltenden Vorschriften und Regelungen und es widerspricht auch der Meinung vieler Menschen im Landkreis. Um die Richtigkeit unserer Haltung zu unterstreichen, verweisen wir auf zwei Artikel der Bayerischen Verfassung.
Auszug aus der Bayerischen Verfassung
Der Artikel 141 (1) der Bayerischen Verfassung lautet:
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage ist, auch eingedenk der Verantwortung für kommende Generationen, der besonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlage zu schützen
- eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern
- den Wald, wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen
- die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten
Der Artikel 161 der Bayerischen Verfassung lautet:
- Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Missbräuche sind abzustellen.
- Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
Wir verweisen außerdem auf Art. 1, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege des Bundesnaturschutzgesetzes, sowie den Art. 1a, Artenvielfalt, des Bayerischen Naturschutzgesetzes
Anbindegebot und Innenentwicklung
Fazit:
Das Anbindegebot welches besagt, dass Flächeninanspruchnahme in Bayern verringert werden soll, würde durch Campus Schorn verletzt.
Im Landesentwicklungsprogramm steht im Grundsatz 3.3:
Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.Und im zugehörigen Ziel wird festgelegt:
Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Ausnahmen sind nur in bestimmten Fällen zulässig: (siehe link zum LEP)
Diese Ausnahmen werden von der Stadt Starnberg einseitig zu ihren Gunsten ausgelegt, denn sie gelten nur,
- wenn in der Gemeinde kein alternativer Standort vorhanden ist,
- wenn ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle (…) ohne wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geplant, sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist.
Zu den schützenswerten Landschaftsteilen im Sinne der Ausnahme zählen alle Schutzgebiete nach dem Naturschutz- und Wasserrecht (vgl. auch Trinkwasser: „Vorranggebiete“).
Das Vorhaben Campus Schorn stellt ohne Zweifel eine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar! Aus einer oberbayerischen Landschaft wird ein Industriestandort: Man darf bei der Vernichtung der Landschaft durch den Bau eines Gewerbegebietes schon von einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ reden.
Es ist nach unserer Auffassung auch ein unzulässiges Verfahren, zuerst ein sehr großes Gewerbegebiet zu planen und dann zu sagen, hierzu gibt es keinen Alternativstandort
Der Regionalplan verlangt unter Ziel 4.1 die Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Entwicklung ist nur zulässig, wenn auf diese Potentiale nicht zurückgegriffen werden kann. Dies missachtet die Stadt Starnberg, denn mit dem Gelände „Moosaik“ an der Leutstettener Straße stünde innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes eine sehr große Fläche für eine Ertüchtigung zur Verfügung. Das will die Stadt aber durch Einrichtung eines Mischgebietes verhindern – mit dem politischen Hintergedanken, dadurch den Druck auf die Verwirklichung des GG Schorn zu erhöhen, weil man ja kein eigenes Gewerbegebiet mehr habe.
Abwasser
Fazit:
- Die zwei von der Stadt Starnberg initiierten Gewerbegebiete Schorn und Moosaik nehmen den anderen Seegemeinden die Entwicklungsmöglichkeiten
- Die Würm würde überdimensional als Vorfluter belastet werden, damit drohen auch negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet im Würmtal
Im Detail:
Niederschlagswasser
- Das Niederschlagswasser soll nordöstlich des Gewerbegebietes versickert werden
- Der nächstgelegene Brunnen ist der stillgelegte Brunnen Oberdill
- Die Geologische Karte gibt für den Brunnen Oberdill einen Abstand zwischen Grundwasserspiegel und Oberkante Gelände von 37,53 m an. Die Entnahme betrug 30 l/s
- die Absenkung betrug 1,05 m, die Grundwassermächtigkeit beträgt 2,30 m und der kf-Wert beträgt 1 /10²
- Der Versickerungsbereich liegt relativ nahe an der Wasserschutzzone für die Wasserfassung Forstenrieder Park
- Es stellt sich die Frage, ob hier nicht ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden muss
Schmutzwasser
- Das Gewerbegebiet muss an die Starnberger Kläranlage angeschlossen werden.
- Diese Kläranlage ist zuständig für sämtliche Seeanliegergemeinden, also Starnberg, Pöcking, Feldafing, Tutzing, Bernried, Seeshaupt, Münsing und Berg.
- Die Kläranlage ist ausgelegt für 100.000 Einwohnergleichwerte (EWG).
- Vorfluter ist die Würm.
- Von den 100.000 EGW sind 64.000 bereits vergeben.
- Es verbleiben 36.000 EGW für alle Seeanliegergemeinden in Zukunft.
- Die Zahl der vom geplanten GG verbrauchten EGW hängt primär von dem dort ausgeübten Gewerbe und der Zahl der Beschäftigten ab.
- Legt man die Zahl der Beschäftigten mit der offiziell genannten Zahl von 3.000 zugrunde, so liegt der EGW für das GG Schorn sicher nicht unter 5.000.
- Legt man die von der BI ermittelte Zahl von 5.000 zugrunde, dann wird hier mit 7.500 EGW weiter argumentiert.
- Geht man davon aus, dass sich ein Anteil der Familienmitglieder der Beschäftigten mittelfristig in Einzugsgebiet der Kläranlage niederlassen wird, so liegt man sicher nicht zu weit daneben, wenn man weitere 1.500 EGW addiert.
- Außerdem plant Starnberg auch noch das Projekt „Moosaik“. Hierüber liegen noch keine Zahlen vor.
- Aber ganz falsch ist sicher nicht, dass Starnberg für die nähere Zukunft 12.000 EGW benötigt. Allerdings hat Starnberg angeblich EGW-Reserven.
- Außerdem werden gerade in Feldafing (Wieling mit Brauerei) und Pöcking (Schmalzhof) neue Gewerbegebiete gebaut. Feldafing plant Großes auf dem Gelände der Bundeswehr, bzw. der Bundeswehrstandort wird erweitert. Pöcking plant die Erweiterung des Hotels Forsthaus am See und auch alle anderen Seegemeinden wollen sich vergrößern.
- Jedenfalls müssen diese Gemeinden alle zusammen mit dem Rest von 24.000 EGW auskommen.
- Damit setzt Starnberg sämtliche Seegemeinden unter Druck.
- Am Ende müsste eine wesentlich größere Kläranlage gebaut werden, die vermutlich nicht der Investor bezahlt, sondern als Folgekosten dem Landkreis aufgebürdet werden
Infrastruktur
Fazit:
- Es wird von verschiedenen Seiten behauptet, die Kosten für die Infrastrukturmaßnahmen werden vom Investor bezahlt. Das ist teilweise sicher im Bereich des Möglichen. Ein Investor wird aber sicher nicht z.B. 6 km Kanal bezahlen, allenfalls den Teil des Kanals, der im Gewerbegebiet selbst verlegt wird. Genauso verhält es sich mit allen anderen Sparten und auch mit den Verkehrswegen.
- Der Investor wird sicher keinen Cent an den indirekten Infrastrukturmaßnahmen bezahlen[ma1] .
- Von dieser ganzen Thematik wollte der Starnberger Stadtrat bisher gar nichts wissen. Es liegen bis dato von der Verwaltung keine belastbaren Kosten-Nutzenbetrachtungen für das Vorhaben vor.
- Es kann davon ausgegangen werden, dass die Bezahlung der Infrastrukturmaßnahmen jeden eventuellen Gewinn aus Gewerbesteuer für die Stadt auf Jahrzehnte hinaus aufzehrt und die Folgekosten die Bürgerinnen und Bürger bezahlen werden.
Im Detail:
Direkt durch das GG Schorn verursachte Infrastrukturmaßnahmen:
- Für das GG Schorn muss zumindest bis zum Anschluss an den Wangener Kanal ein neuer Kanal gebaut werden.
- Vermutlich ist auch der vorhandene Wangener Kanal zu klein.
- Gleiches gilt für den Kanal zwischen Buchhof und Percha.
- Es ist davon auszugehen, dass der gesamte Kanal vom GG Schorn bist zum Anschluss an den Seeuferkanal in Percha erneuert werden muss. Das sind ca. 6 km.
- Der Anschluss an die Autobahn muss von der Stadt Starnberg bezahlt werden inklusive der Kosten für das dafür erforderliche Planfeststellungsverfahren.
- Die Unterführung für die Schorner Straße ist bereits gebaut. Wer bezahlt?
- Der Schorner Weg soll „ertüchtigt“ werden. Wofür? Kosten hierfür trägt die Stadt Starnberg?
- Eine neue Trinkwasserleitung muss verlegt werden.
- Gas, Strom, Telekomunikation, Glasfaser müssen verlegt werden.
- Es soll eine zentrale Energieversorgungsanlage gebaut werden, wer zahlt das?
- Sämtliche Verkehrswege innerhalb des GG müssen gebaut werden.
- Wenn der Investor die gesamte Infrastruktur im GG bezahlt, wem gehören die Objekte dann? Wem gehören die Straßen?
Indirekt durch den Bau des GG Schorn verursachte Infrastrukturmaßnahmen:
(alle Zahlen beruhen auf Schätzungen und Annahmen die den günstigsten Fall von 3.000 Arbeitsplätzen zugrunde legen; im schlimmsten Fall sind die Zahlen 3 x so hoch)
- Die Anzahl der Neubürger
Anzahl der Beschäftigten
Anzahl der Familienmitglieder
Anzahl in Starnberg unterkommenden Neubürger (kurzfristig, mittelfristig sind das mehr!)
= 2,0 x 5.000
30 % x 2,1
5.000
= 10.000
= 6.300
- Neubürger brauchen Kita-, Kindergarten- und Schulplätze
Anzahl Kinder
Davon Kita
Davon Kindergarten
Davon Schule
ca. 20 %
1 / 3
1 / 3
1 / 3
= 1.246
= 415
= 415
= 416
- Neubürger brauchen eine größere Verwaltung
- Neubürger wollen mehr Angebote für Freizeitbeschäftigung
- Neubürger benötigen mehr Kapazitäten im Gesundheitswesen
- Neubürger brauchen mehr und breitere Verkehrswege
- Das GG benötigt eine größere Feuerwehr
Insgesamt gesehen übersteigt das Erfordernis von Infrastrukturen in Folge des geplanten GG die Kapazitäten von Stadt und Landkreis Starnberg nach unserer Einschätzung erheblich.
Naturschutz und Landschaft
Unser Fazit:
- Landschaftsschutzgebiete sind als solche deklariert, um die Landschaft mit all ihrer Natur und Artenvielfalt zu SCHÜTZEN!“ Ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet ist keine „Reservelandschaft“, die man, je nach Bedarf und wegen eines fraglichen, finanziellen Vorteils, einfach umdeklarieren kann!
- Gerade die Coronakrise hat uns gezeigt, wie verletzlich wir als Gesellschaft sind und unseren Blick geschärft für das Wesentliche wie Leben, Gesundheit und Erholung in der Natur.
- Wir fordern die Kommunalpolitiker-innen in Stadtrat und Kreistag dazu auf, gemäß ihrer Verantwortung zu handeln, die sie durch die Annahme ihres Amtes übernommen haben, d.h. zum Wohle der Bürger zu entscheiden. Und das Wohl der Bürger – der Menschen – ist unweigerlich und untrennbar an das Wohl der Natur geknüpft.
- Haben Sie als Kommunalpolitiker das Herz und den Mut, das Projekt Campus Schorn abzulehnen und öffnen Sie sich für andere, nachhaltige Alternativen, die zeitgemäßer sind.
Thema Landschaft
Die Landschaft, die für den „Campus Schorn“ beansprucht werden soll, ist eine strukturell hochwertige und in ihren Wechselwirkungen für die Tierwelt bedeutsame oberbayerische Landschaft. Diese Landschaft ist gekennzeichnet durch:
- Waldsäume und Hecken im Wechsel mit Offenlandschaft,
- Ackerflächen und Wiesen,
- naturnaher Bannwald mit Totholz, Steinhaufen, Höhlen,
- mehr als 100 Jahre alter solitärer Laubbaumbestand sowie eine Laubbaumallee,
- Nahrungs- und Brutmöglichkeiten für viele Vögel, Zauneidechsen, Fledermäuse und Insekten.
Das Schorner Tal gehört zum Landschaftsschutzgebiet Starnberger See-Ost. Die Geländegeographie ist hügelig mit vermutlich eiszeitlicher Terrassenbildung.
Thema Naturschutz
Wie fundierte Kartierungen im Auftrag der BI Schorn und in Zusammenarbeit mit dem BUND Naturschutz aus den Jahren 2019 und 2020 ergaben, wurde hier eine Vielzahl schutzwürdiger Tierarten an Säugetieren, Vögeln, Reptilien nachgewiesen, deren Erhalt bei Umsetzung des Gewerbegebietes mehr als fraglich wäre. Dadurch würden die Wechselbeziehungen zwischen Offenland und Wald verloren gehen, und die Lebensräume der Tiere einfach zerstört! Es wurden auch eine Reihe von Tierarten im Plangebiet gefunden, die unter strengem europäischem Naturschutz stehen. Damit würde das geplante Gewerbegebiet das Artensterben weiter vorantreiben! Dieses steht in krassem Widerspruch zum Willen der Bürger, die sich in Starnberg 2019 mehrheitlich für mehr Artenschutz ausgesprochen haben.
Details:
Bei Untersuchungen zu den Artenvorkommen wurden von der Planungsseite 13 Fledermausarten nachgewiesen, die alle streng geschützt sind und deren Wohn- und Jagdgebiete sich im Plangebiet befinden und nicht einfach verlegt werden können, wie man sich das in den sogenannten Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabensträgers vorstellt. Unsere einheimischen Fledermäuse stehen alle per se gemäß Anhang IV der FFH Richtlinie unter strengem europäischem Schutz! Diese Tiere darf man nicht in ihren Lebensräumen beeinträchtigen. Dafür reicht es z.B. schon, wenn eine bisher dunkle Naturlandschaft plötzlich nachts hell erleuchtet wäre! Aber nicht nur Fledermäuse leben im Plangebiet, auch eine größere Population von seltenen Reptilien, Zauneidechsen, wurde 2020 vom Fachgutachter der BI Schorn eindeutig nachgewiesen. Auch diese Tiere stehen unter europäischem Schutz gemäß Anhang IV der FFH Richtlinie. Und noch eine Tierart dieser Liste lebt in den Hecken- und Waldsäumen des Bannwalds: die Haselmaus! Die Haselmaus zählt zu den Schläfern oder Bilchen, einer Nagetiergruppe, und ist bundesweit am Überleben gefährdet.