Das Einspruchsverfahren gegen die Herausnahme der Fläche von rd. 47 ha für das geplante neue Gewerbegebiet Schorn aus dem Landschaftsschutz läuft bis 25. Oktober 2024!
Es ist ungeheuer wichtig, dass dieser Meilenstein in der Verwirklichung der Gewerbeplanungen aufgehalten und bestenfalls verhindert wird.
Wir haben für Sie die ausgelegten Unterlagen genau gelesen und ausgewertet.
Die Details finden Sie hier:
https://www.starnberg.de/buergerservice-verwaltung/aktuelles/meldungen/ortsuebliche-bekanntmachung-53-aenderung-des-flaechennutzungsplans
Nutzen Sie Ihre Chance und erheben Sie Einspruch!
Jede und Jeder kann Einspruch einlegen!
In der Anlage senden wir Ihnen eine Mustervorlage für Ihren Einspruch.
Jeder Einspruch zählt! Sie können den Einspruch gerne individuell anpassen.
Bitte setzen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse in die rot markierten Stellen ein.
Am einfachsten versenden Sie dann Ihren Einspruch per Mail an bauleitplanung@starnberg.de .
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Ihr Vorstand der BI Schorn
Einspruch als Word-Datei
Einspruch als PDF-Datei