Fazit:
Das Anbindegebot welches besagt, dass Flächeninanspruchnahme in Bayern verringert werden soll, würde durch Campus Schorn verletzt.
Im Landesentwicklungsprogramm steht im Grundsatz 3.3:
Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.Und im zugehörigen Ziel wird festgelegt:
Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Ausnahmen sind nur in bestimmten Fällen zulässig: (siehe link zum LEP)
Diese Ausnahmen werden von der Stadt Starnberg einseitig zu ihren Gunsten ausgelegt, denn sie gelten nur,
- wenn in der Gemeinde kein alternativer Standort vorhanden ist,
- wenn ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle (…) ohne wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geplant, sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist.
Zu den schützenswerten Landschaftsteilen im Sinne der Ausnahme zählen alle Schutzgebiete nach dem Naturschutz- und Wasserrecht (vgl. auch Trinkwasser: „Vorranggebiete“).
Das Vorhaben Campus Schorn stellt ohne Zweifel eine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar! Aus einer oberbayerischen Landschaft wird ein Industriestandort: Man darf bei der Vernichtung der Landschaft durch den Bau eines Gewerbegebietes schon von einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ reden.
Es ist nach unserer Auffassung auch ein unzulässiges Verfahren, zuerst ein sehr großes Gewerbegebiet zu planen und dann zu sagen, hierzu gibt es keinen Alternativstandort
Der Regionalplan verlangt unter Ziel 4.1 die Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Entwicklung ist nur zulässig, wenn auf diese Potentiale nicht zurückgegriffen werden kann. Dies missachtet die Stadt Starnberg, denn mit dem Gelände „Moosaik“ an der Leutstettener Straße stünde innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes eine sehr große Fläche für eine Ertüchtigung zur Verfügung. Das will die Stadt aber durch Einrichtung eines Mischgebietes verhindern – mit dem politischen Hintergedanken, dadurch den Druck auf die Verwirklichung des GG Schorn zu erhöhen, weil man ja kein eigenes Gewerbegebiet mehr habe.