Die Schwalben sind zurückgekehrt wie jedes Jahr: Die Schwalben haben ihre Nester im Pferdehof Schorn bezogen und werden dort ihre Jungen großziehen, wie jedes Jahr. Über 60 Mehl- und Rauschschwalbennester wurden bei Kartierungen der BI gezählt. Die Rauchschwalbe als Nahrungsgast wird in Deutschland auf der Roten Liste in der Kategorie „gefährdet“ geführt.
Die Schwalben jagen über den Feldern und Wiesen im Schorner Tal nach Insekten. Wie jedes Jahr. Auch die Rotmilane sind wieder da und ziehen über den Wiesen und Feldern ihre Kreise. Es ist ein gutes Gefühl, ihnen zuzuschauen.
Doch die Frage ist, wie lange noch – denn genau hier mitten im Landschaftsschutzgebiet soll, wenn es nach den Planungen der Stadt Starnberg und der Mehrheit der Stadträte und Kreisräte geht, ein riesiges Gewerbegebiet mit Büros, Fertigungsstätten, neuen Zufahrtsstraßen, eigener Energieversorgung und Einkaufsmöglichkeiten entstehen! Dafür soll der Landschaftsschutz erst mal aufgehoben werden, denn dieser steht dem Gewerbegebiet und seinem Investor im Weg!
Wir als Bürgerinitiative Schorn stehen gemäß unserer Satzung für den Erhalt einer gesunden Umwelt und Natur in Schorn.
Wir sprechen uns gegen den Bau eines neuen Gewerbegebietes Schorn aus, weil der Schutz unserer Landschaft, unseres Lebensraumes, und unserer natürlichen Ressourcen Vorrang haben muss vor der Wohlstands- und Gewinnschöpfung einiger weniger.
Der Bau derartiger Gewerbegebiete ist heute unvereinbar mit einem viel zu hohen Verbrauch an Flächen, einem ungebremsten Artensterben und einer weiter fortschreitenden Klimaveränderung. Und, die Notwendigkeit eines solchen Gewerbegebietes ist auf Grund des fehlenden Bedarfs (Homeoffice!) mehr als fraglich! Die Politik nicht nur in der Stadt Starnberg und im Landkreis versucht den Grundsatz des „weiter so wie bisher“ unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Das aber widerspricht massiv den geltenden Vorschriften und Regelungen und es widerspricht auch der Meinung vieler Menschen im Landkreis. Um die Richtigkeit unserer Haltung zu unterstreichen, verweisen wir auf zwei Artikel der Bayerischen Verfassung (Auszug aus der Bayerischen Verfassung)
Fakten zu den unterschiedlichen Themenbereichen: