Im Zuge der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung zum Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Nr. 7508“ kann jeder betroffene Bürger persönlichen Einspruch gegen das geplante Vorhaben „Gewerbegebiet/Campus Schorn“ erheben. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit ihren persönlichen Einspruch einzulegen!
Die Frist für die Einsprüche von Bürgern gegen o.g. Verfahren endet am kommenden Montag, 18. November 2019.
Jeder der Einspruch einlegen möchte und noch Unterstützung benötigt, möge bitte eine Email an info[at Zeichen]bi-schorn.de senden. Wir unterstützen Sie gerne!
Sagen Sie es weiter an Ihre Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kunden, usw.
Ich will das die Heimat so vieler Tiere bestehen bleibt und nicht ein weiteres unnutzes Gewerbegebiet entsteht