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Bürgerinitiative Schorn e.V.

3 Naturschutz und Landschaft 

Posted on 18. April 202521. April 2025

Unser Fazit:

  • Landschaftsschutzgebiete sind als solche deklariert, um die Landschaft mit all ihrer Natur und Artenvielfalt zu SCHÜTZEN!“ Ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet ist keine „Reservelandschaft“, die man, je nach Bedarf und wegen eines fraglichen, finanziellen Vorteils, einfach umdeklarieren kann!
  • Gerade die Coronakrise hat uns gezeigt, wie verletzlich wir als Gesellschaft sind und unseren Blick geschärft für das Wesentliche wie Leben, Gesundheit und Erholung in der Natur.
  • Wir fordern die Kommunalpolitiker-innen in Stadtrat und Kreistag dazu auf, gemäß ihrer Verantwortung zu handeln, die sie durch die Annahme ihres Amtes übernommen haben, d.h. zum Wohle der Bürger zu entscheiden. Und das Wohl der Bürger – der Menschen – ist unweigerlich und untrennbar an das Wohl der Natur geknüpft. 
  • Haben Sie als Kommunalpolitiker das Herz und den Mut, das Projekt Campus Schorn abzulehnen und öffnen Sie sich für andere, nachhaltige Alternativen, die zeitgemäßer sind.

Thema Landschaft

Die Landschaft, die für den „Campus Schorn“ beansprucht werden soll, ist eine strukturell hochwertige und in ihren Wechselwirkungen für die Tierwelt bedeutsame oberbayerische Landschaft. Diese Landschaft ist gekennzeichnet durch: 

  • Waldsäume und Hecken im Wechsel mit Offenlandschaft,
  • Ackerflächen und Wiesen, 
  • naturnaher Bannwald mit Totholz, Steinhaufen, Höhlen,
  • mehr als 100 Jahre alter solitärer Laubbaumbestand sowie eine Laubbaumallee,
  • Nahrungs- und Brutmöglichkeiten für viele Vögel, Zauneidechsen, Fledermäuse und Insekten.

Das Schorner Tal gehört zum Landschaftsschutzgebiet Starnberger See-Ost. Die Geländegeographie ist hügelig mit vermutlich eiszeitlicher Terrassenbildung.

Thema Naturschutz

Wie fundierte Kartierungen im Auftrag der BI Schorn und in Zusammenarbeit mit dem BUND Naturschutz aus den Jahren 2019 und 2020 ergaben, wurde hier eine Vielzahl schutzwürdiger Tierarten an Säugetieren, Vögeln, Reptilien nachgewiesen, deren Erhalt bei Umsetzung des Gewerbegebietes mehr als fraglich wäre. Dadurch würden die Wechselbeziehungen zwischen Offenland und Wald verloren gehen, und die Lebensräume der Tiere einfach zerstört! Es wurden auch eine Reihe von Tierarten im Plangebiet gefunden, die unter strengem europäischem Naturschutz stehen. Damit würde das geplante Gewerbegebiet das Artensterben weiter vorantreiben! Dieses steht in krassem Widerspruch zum Willen der Bürger, die sich in Starnberg 2019 mehrheitlich für mehr Artenschutz ausgesprochen haben. 

Details: 

Bei Untersuchungen zu den Artenvorkommen wurden von der Planungsseite 13 Fledermausarten nachgewiesen, die alle streng geschützt sind und deren Wohn- und Jagdgebiete sich im Plangebiet befinden und nicht einfach verlegt werden können, wie man sich das in den sogenannten Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabensträgers vorstellt. Unsere einheimischen Fledermäuse stehen alle per se gemäß Anhang IV der FFH Richtlinie unter strengem europäischem Schutz! Diese Tiere darf man nicht in ihren Lebensräumen beeinträchtigen. Dafür reicht es z.B. schon, wenn eine bisher dunkle Naturlandschaft plötzlich nachts hell erleuchtet wäre! Aber nicht nur Fledermäuse leben im Plangebiet, auch eine größere Population von seltenen Reptilien, Zauneidechsen, wurde 2020 vom Fachgutachter der BI Schorn eindeutig nachgewiesen. Auch diese Tiere stehen unter europäischem Schutz gemäß Anhang IV der FFH Richtlinie. Und noch eine Tierart dieser Liste lebt in den Hecken- und Waldsäumen des Bannwalds: die Haselmaus! Die Haselmaus zählt zu den Schläfern oder Bilchen, einer Nagetiergruppe, und ist bundesweit am Überleben gefährdet.

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